Grundstrukturen des europäischen Deliktsrechts
In: Arbeiten zur Rechtsvergleichung 204
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In: Arbeiten zur Rechtsvergleichung 204
In: Mohr-Lehrbuch
In: Schriftenreihe Studien zum internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht 13
In: Studien zum internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht 13
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 66, Heft 1, S. 18
ISSN: 1868-7059
In: Forschungsreihe Rechnungslegung und Steuern
Bemühungen zur Harmonisierung der europäischen Unternehmensbesteuerung sind bisher größtenteils fruchtlos geblieben. Problematisch ist insbesondere, dass eine gemeinsame unternehmerische Bemessungsgrundlage bei Auslegungsfragen weder an das nationale Handelsrecht noch an die IFRS anknüpfen kann. Johannes Kuhr leitet deshalb ein Prinzipienfundament her, auf dem eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung in Europa zu fußen vermag. Der Inhalt: Allgemeine Grundsätze europäischer steuerlicher Gewinnermittlung - Grundsätze europäischer steuerlicher Gewinnperiodisierung und -objektivierung - Grundsätze europäischer Missbrauchsvermeidung und Sicherung von Besteuerungssubstrat. Die Zielgruppen: Dozierende und Studierende der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Rechnungslegung und Steuerrecht außerdem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Europapolitiker und andere am Prozess der europäischen Steuerharmonisierung Interessierte. Der Autor Dr. Johannes Kuhr verfasste diese Arbeit während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Dr. h. c. Norbert Herzig am Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität zu Köln. Die Herausgeber Die Forschungreihe Rechnungslegung und Steuern wird herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. Norbert Herzig und Prof. Dr. Christoph Watrin
In: Europäisches Privatrecht Band 56
In: Europäisches Privatrecht Band 56
In: Sektion B, Gemeinsame Rechtsprinzipien
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Die Rom II-Verordnung behandelt die Schädigermehrheit im internationalen Deliktsrecht nur unzureichend. Dies betrifft die abweichende objektive und subjektive Anknüpfung in einer von mehreren Schädiger-Geschädigten-Beziehungen, die Zurechnung bei mehreren Tatorten und den Regress. Das Ergebnis sind Statutenspaltungen und gemeinsame Anknüpfungen ohne klares System. Zur Entwicklung einer kohärenten Auslegung werden die relevanten Fallgruppen innerhalb der Verordnung systematisch aufgearbeitet, Zurechnungskriterien im Internationalen Zivilverfahrens- und materiellen EU-Recht (wie dem Verkehrsunfall-, Produkthaftungs- und Kartellschadensersatzrecht, öffentlichen Umwelt- und Strafrecht) aufgezeigt und rechtsvergleichende Ansätze herangezogen.
In: Forschungsreihe Rechnungslegung und Steuern
In: Research
In: Forschungsreihe Rechnungslegung und Steuern
In: Schriften zum Internationalen Recht Band 228
Unerlaubte Handlungen, die zum Eintritt reiner Vermögensschäden führen, stellen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten eine besondere Herausforderung dar. So setzt der besondere deliktische Gerichtsstand voraus, dass das schädigende Ereignis lokalisiert werden kann. Jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen jedoch, dass diese Tatortbestimmung bei Vermögensdelikten zunehmend problematisch ist. Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts. -- Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel überhaupt geeignet ist, um Vermögensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermögensdelikten regelmäßig versagt und weder im Zuständigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewährleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschränkung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthält die Arbeit konkrete Reformvorschläge für die Brüssel I-VO und die Rom II-VO. / »Pure Economic Loss in European Private International Law. Jurisdiction and Applicable Law« -- In private international law, localisation of cross-border torts that result in pure economic loss is unpredictable. Both jurisdiction and applicable law are dominated by case-by-case decisions. The problem already existed at the time of the German Reichsgericht and it has not been solved by the ECJ yet. The thesis shows why the place of damage is an unsuitable connecting factor for pure economic loss cases and develops reform proposals.
In: Schriften zum internationalen Recht Band 228